Hausratversicherung, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Vertragliche Obliegenheiten:'''
'''Vertragliche Obliegenheiten:'''


'''Nach Zustandekommen''' des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen. Dies sind der Aufbau eine Baugerüsts, Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche, Umzug, rechtzeitige Schadenmeldung ...
'''Nach Zustandekommen''' des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen. Dies sind der Aufbau eine Baugerüsts, Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche, Umzug, Veränderung vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorrichtungen, Abwesenheit von einer längeren Dauer als 60 Tage, rechtzeitige Schadenmeldung ...





Version vom 9. Juni 2017, 20:14 Uhr

Vorvertragliche Obliegenheiten:

Vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages sind genaue Angaben zu dem zu versichernden Hausrat, seitens des Versicherungsnehmers, zu machen. Dies sind Angaben über die Grösse der Wohnung in qm, Bauartklasse des Hauses, Wert des gesamten Hausrats ...

Vertragliche Obliegenheiten:

Nach Zustandekommen des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen. Dies sind der Aufbau eine Baugerüsts, Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche, Umzug, Veränderung vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorrichtungen, Abwesenheit von einer längeren Dauer als 60 Tage, rechtzeitige Schadenmeldung ...


👁 Siehe auch: Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen


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