Gegenstandsversicherung, Schadenbeispiele: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Smartphone rutscht dem Versicherungsnehmer während dem Telefonieren aus versehen aus der Hand und fällt zu Boden. Dadurch wird das Display des Smartphone zerstört und muss repariert werden. Schadenhöhe rund 400 Euro. | Das Smartphone rutscht dem Versicherungsnehmer während dem Telefonieren aus versehen aus der Hand und fällt zu Boden. Dadurch wird das Display des Smartphone zerstört und muss repariert werden. Schadenhöhe rund 400 Euro. |
Version vom 27. Mai 2017, 04:46 Uhr
Das Smartphone rutscht dem Versicherungsnehmer während dem Telefonieren aus versehen aus der Hand und fällt zu Boden. Dadurch wird das Display des Smartphone zerstört und muss repariert werden. Schadenhöhe rund 400 Euro.
Aufgrund eines Kurzschlusses geht der teure Smart-TV kaputt. Schadenhöhe rund 1.500 Euro.
Durch einen Sturz mit dem Rennrad wird diese irreparabel beschädigt.
XYZ
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