Betriebshaftpflichtversicherung / Gewerbehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die Betriebshaftpflichtversicherung (auch als Gewerbehaftpflichtversicherung bezeichnet) richtet sich an dem Betrieb, die auch eine juristische Person sein kann, aus. Hier ist der Betrieb versichert. Die Mitarbeiter des Betriebes sind in den Schutz mit einbezogen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung (auch als Gewerbehaftpflichtversicherung bzw. Unternehmenshaftpflichtversicherung bezeichnet) richtet sich an dem Betrieb, die auch eine juristische Person sein kann, aus. Hier ist der Betrieb versichert. Die Mitarbeiter des Betriebes sind in den Schutz mit einbezogen.


Eine Versicherungspflicht ist i.d.R. nicht gegeben. Siehe hierzu auch: versicherungspflichtige Betriebe/Unternehmen.
Eine Versicherungspflicht ist i.d.R. nicht gegeben. Siehe hierzu auch: versicherungspflichtige Betriebe/Unternehmen.


Schlagwort: Betriebshaftpflicht, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflicht, Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Versicherungspflicht
Schlagwort: Betriebshaftpflicht, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflicht, Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Versicherungspflicht
[[Category:Sparten]][[Category:BIM]]

Aktuelle Version vom 8. Mai 2017, 07:04 Uhr

Die Betriebshaftpflichtversicherung (auch als Gewerbehaftpflichtversicherung bzw. Unternehmenshaftpflichtversicherung bezeichnet) richtet sich an dem Betrieb, die auch eine juristische Person sein kann, aus. Hier ist der Betrieb versichert. Die Mitarbeiter des Betriebes sind in den Schutz mit einbezogen.

Eine Versicherungspflicht ist i.d.R. nicht gegeben. Siehe hierzu auch: versicherungspflichtige Betriebe/Unternehmen.

Schlagwort: Betriebshaftpflicht, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflicht, Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Versicherungspflicht