Versicherungsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns und endet ein Jahr später.  
Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns.  
Es hat sich praktikabler erweisen das erste Versicherungsjahr mit dem folgenden 31.12. zu beenden, d.h. das erste Versicherungsjahr muss keine 12 Monate haben.
Es hat sich als praktikabel erwiesen das erste Versicherungsjahr mit dem folgenden 31.12. zu beenden, d.h. das erste Versicherungsjahr muss keine 12 Monate betragen.
Das zweite Versicherungsjahr beginnt dann immer mit dem 1.1. des Folgejahres.   
Die fällige Jahresprämie wird anteilig ermittelt. Das zweite Versicherungsjahr beginnt dann immer mit dem 1.1. des Folgejahres.  Zu diesem Zeitpunkt ist dann auch die Jahresprämie fällig
 
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👁 Siehe auch: [[Versicherungsbeginn, Dauer, Periode, Ende ]]<br />
👁 Siehe auch: [[Versicherungsbeginn, Dauer, Periode, Ende ]]<br />

Version vom 26. April 2017, 11:03 Uhr

Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns. Es hat sich als praktikabel erwiesen das erste Versicherungsjahr mit dem folgenden 31.12. zu beenden, d.h. das erste Versicherungsjahr muss keine 12 Monate betragen. Die fällige Jahresprämie wird anteilig ermittelt. Das zweite Versicherungsjahr beginnt dann immer mit dem 1.1. des Folgejahres. Zu diesem Zeitpunkt ist dann auch die Jahresprämie fällig

👁 Siehe auch: Versicherungsbeginn, Dauer, Periode, Ende
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Schlagwort: Versicherungsperiode, Versicherungsdauer, Mindestversicherungszeit, Mindestversicherungsdauer