Betriebshaftpflichtversicherung / Gewerbehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. September 2016, 09:06 Uhr

Die Betriebshaftpflichtversicherung (auch als Gewerbehaftpflichtversicherung bezeichnet) richtet sich an dem Betrieb, die auch eine juristische Person sein kann, aus. Hier ist der Betrieb versichert. Die Mitarbeiter des Betriebes sind in den Schutz mit einbezogen.

Eine Versicherungspflicht ist i.d.R. nicht gegeben. Siehe hierzu auch: versicherungspflichtige Betriebe/Unternehmen.

Schlagwort: Betriebshaftpflicht, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflicht, Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Versicherungspflicht