Berufshaftpflichtversicherung, Nachhaftung

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Ein wichtiger Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung ist die Nachhaftungsdeckung. Diese legt fest, für welchen Zeitraum der Versicherungsschutz nach Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung weiterhin bestehen bleibt. Die Nachhaftungsfrist beläuft sich im Regelfall auf 3 bis 5 Jahre, diese ist jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.


  • Beendigungsgründe für die Berufshaftpflichtversicherung sind z.B.
Wegfall des versicherten Risikos
Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Kündigung durch den Versicherer


  • Voraussetzungen für den Versicherungsschutz in der Nachhaftungsfrist
Der Versicherungsfall muss während der Wirksamkeit der Berufshaftpflichtversicherung eingetreten sein und bei Beendigung des Vertrages noch nicht bekannt sein.


  • Höhe des Versicherungsschutzes in der Nachhaftungsfrist
Die Höhe des Versicherungsschutzes in der Nachhaftungszeit ist begrenzt auf den unverbrauchten Anteil der Versicherungssummen des Versicherungsjahres in dem die Berufshaftpflichtversicherung beendet wurde.


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